Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

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Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfverfahren für bestimmte aktive Medizinprodukte, die in Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) aufgeführt sind. Dazu gehören Geräte, die elektrische Energie erzeugen oder anwenden, Substanzen oder Flüssigkeiten in den Körper einbringen, mechanischen Druck aufbauen oder zur Zertrümmerung von Ablagerungen im Gewebe eingesetzt werden.

Das Ziel der STK besteht darin, sicherheitsrelevante Defizite frühzeitig zu erkennen und somit Risiken für Patienten und Anwender aktiv vorzubeugen. Gerade in hochsensiblen Einsatzbereichen, wie der Notfall- oder Intensivmedizin, ist die Zuverlässigkeit technischer Systeme von entscheidender Bedeutung. Die STK schafft die nötige Funktionszuverlässigkeit und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Qualität der medizinischen Versorgung.

Intervallvorgaben und Qualifikation

Gemäß § 12 MPBetreibV müssen die Geräte spätestens alle zwei Jahre einer STK unterzogen werden. Abhängig von gerätespezifischen Erfahrungswerten oder frühzeitigen Mängeln kann die Prüfung auch häufiger erforderlich sein.

Anlage 1: Gerätearten im Überblick

Die STK ist Pflicht für aktive, nicht-implantierbare Medizinprodukte, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgelistet sind, wie:

Ablauf und Dokumentation der STK

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) besteht aus mehreren Prüfschritten, die darauf abzielen, die technische Funktionsfähigkeit und den sicheren Betrieb medizinischer Geräte sicherzustellen.

Intervallvorgaben und Qualifikation

Gemäß § 12 MPBetreibV müssen die Geräte spätestens alle zwei Jahre einer STK unterzogen werden. Abhängig von gerätespezifischen Erfahrungswerten oder frühzeitigen Mängeln kann die Prüfung auch häufiger erforderlich sein. Hierbei ist es wichtig, dass der Betreiber, der Praxisinhaber oder Klinikleiter die richtigen Prüfintervalle festlegt, basierend auf Herstellerangaben oder eigenen Erfahrungswerten.

Die Durchführung einer STK darf ausschließlich durch qualifizierte Prüfer erfolgen, die über aktuelle Kenntnisse aus einer geeigneten Ausbildung und einschlägiger beruflicher Erfahrung in der Medizintechnik verfügen. Sie müssen in ihrer fachlichen Beurteilung unabhängig handeln und über die nötigen Ressourcen verfügen, dazu zählen zugelassene Prüfmittel sowie geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen, wie sie in § 5 MPBetreibV gefordert sind.

Anlage 1: Gerätearten im Überblick

Die STK ist Pflicht für aktive, nicht-implantierbare Medizinprodukte, die in der Anlage 1 der MPBetreibV aufgelistet sind, wie:

1.1 Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie
  • Defibrillatoren
  • Externer Herzschrittmacher
  • Elektrokardiographen (EKG) intrakardial
  • Monitor mit invasiven Messungen
  • HF-Chirurgiegeräte
  • Lasergeräte zur Gewebezerstörung
  • Infusionspumpen
  • Dialysegeräte
  • Beatmungsgeräte 
  • Anästhesiegeräte
  • Magnetresonanztomographen (MRT)
  • Hyperbare Sauerstoffkammern
  • Kühlgeräte zur therapeutischen Hypothermie
  • Neonatale Inkubatoren
  • Schrittmacherprogrammiergerät

Ablauf und Dokumentation der STK

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) besteht aus mehreren Prüfschritten, die darauf abzielen, die technische Funktionsfähigkeit und den sicheren Betrieb medizinischer Geräte sicherzustellen.

Sichtprüfung:
  • Erfassung äußerer Mängel wie beschädigte Gehäuseteile, lose Teile oder verschlissene Kabel.
  • Überprüfung mittels Simulation, ob das Gerät seine vorgesehenen Aufgaben korrekt ausführt und die Werte den Soll-Parametern entsprechen.
  • Ermittlung elektrischer Werte wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom zur Vermeidung elektrischer Risiken.
  • Test von visuelle und akustische Warnfunktionen, die auf kritische Zustände hinweisen.
  • Die Ergebnisse werden im Prüfprotokoll dokumentiert und das Gerät mit einer neuen Prüfplakette gekennzeichnet.

Das Prüfprotokoll ist mindestens bis zur nächsten STK aufzubewahren und muss folgende Angaben enthalten:

  • Geräte-ID, Typ und Seriennummer
  • Datum der Prüfung
  • Ergebnisse der Prüfung, einschließlich der Messdaten und der verwendeten Messmethoden
  • Technische Bewertung mit optionalen Hinweisen auf festgestellte Mängel oder empfohlene Maßnahmen

Diese Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern gewährleistet auch die Transparenz der Prüfergebnisse und die Absicherung bei Audits und behördlichen Kontrollen.

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